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Datenschutz

Was Ihre Website nach draußen schickt

Für Ihre Datenschutzerklärung und für die Frage, die jeder Makler irgendwann bekommt: Wer sieht was? Diese Anleitung listet jeden Dienst auf, mit dem das Plugin sprechen kann, und sagt, wann es das tut.

Geprüft mit MG ImmoConnect 0.99.114 · Stand 19. September 2026

Die Grundregel

Zwei Arten von Verbindungen muss man auseinanderhalten, weil sie datenschutzlich völlig verschieden sind.

  • Vom Server aus. Ihre Website holt etwas ab oder schickt etwas hin. Der Besucher ist daran nicht beteiligt, seine IP-Adresse geht nirgendwo hin.
  • Aus dem Browser des Besuchers. Der Besucher lädt selbst etwas von einem fremden Server. Dabei sieht dieser Server seine IP-Adresse. Genau hier beginnt die Einwilligungsfrage.

Das meiste, was das Plugin tut, läuft vom Server aus. Nur drei Dinge können aus dem Browser Ihrer Besucher nach draußen gehen, und alle drei kontrollieren Sie.

Was ab Werk gar nicht nach draußen geht

  • Der OpenImmo-Weg. Ihre Maklersoftware legt Dateien ab, das Plugin liest sie. Keine Verbindung nach außen.
  • Die Besucher-Statistik. Zählt auf Ihrem eigenen Server, ohne Google und ohne Weitergabe. Ohne Einwilligung cookielos.
  • Die Kartensoftware. Wird vollständig aus dem Plugin geladen, nicht von einem Netzwerk.
  • Schriften. Das Plugin bringt keine mit und lädt keine nach.
  • Formularanfragen. Gehen als E-Mail über Ihren eigenen Mailweg.
  • Das Widerrufs- und das Einwilligungsprotokoll. Bleiben in Ihrer Datenbank.

Vom Server aus: Ihre Maklersoftware

Haben Sie einen Konnektor eingerichtet, spricht Ihr Server mit der Schnittstelle Ihrer Maklersoftware.

  • Propstack. Ihr Server ruft die Objektdaten ab. Bei aktiver Lead-Übergabe gehen Anfragen dorthin zurück.
  • onOffice. Dasselbe, dazu der Abgleich mit Ihren vorgemerkten Interessenten.

Das ist eine Verbindung zwischen Ihnen und Ihrer eigenen Maklersoftware. Der Besucher Ihrer Website ist daran nicht beteiligt. Was ein Interessent in ein Formular schreibt, geht allerdings zu Ihrem CRM, und genau das gehört in Ihre Datenschutzerklärung.

Vom Server aus: die Ortsbestimmung

Damit Objekte auf der Karte liegen und die Umkreissuche funktioniert, braucht jedes Objekt Koordinaten. Die ermittelt Ihr Server aus Postleitzahl und Ort bei OpenStreetMap.

Abgefragt wird eine Postleitzahl oder ein Ortsname, nie eine Adresse und nie etwas, das mit einem Besucher zu tun hat. Die Ergebnisse werden zwischengespeichert, jede Postleitzahl also nur einmal abgefragt.

Aus dem Browser: die Kartenkacheln

Das ist der erste der drei Punkte, an denen der Besucher selbst nach draußen geht. Das Bildmaterial der Karte liegt bei OpenStreetMap.

Deshalb steht die Karte ab Werk auf Klick zum Laden: Der Besucher sieht eine Fläche, und erst wenn er sie anklickt, wird geladen. Ohne Klick geht nichts hinaus, und es braucht auch keine Einwilligung.

Wer will, trägt eine eigene Kachelquelle ein. Dann bleibt auch das im Haus.

Die Karte zeigt nie eine Adresse. Der Punkt sitzt auf dem Mittelpunkt der Postleitzahl oder des Ortes, auf der Detailseite als Umkreis. Das ist fest eingebaut und nicht abschaltbar.

Aus dem Browser: Meta-Pixel und eingebundene Dienste

Der zweite Punkt, und der ist ab Werk aus.

Schalten Sie das Lead-Tracking ein, lädt der Browser Ihrer Besucher den Meta-Pixel, und Ihr Server meldet Ereignisse an die Schnittstelle von Meta. Beides erst nach der Einwilligung in die Kategorie Marketing.

Dasselbe gilt für alles, was Sie im Dienst-Manager des Cookie-Banners eintragen: Statistikwerkzeuge, Werbenetzwerke, eingebettete Videos. Nichts davon startet vor der Einwilligung.

Eingebettete Videos regelt eine eigene Einstellung mit drei Möglichkeiten: über das Einwilligungs-Banner, per Klick zum Laden oder immer sofort.

Nur wenn Sie es einrichten

Diese Dienste spricht das Plugin ausschließlich an, wenn Sie das jeweilige Modul eingeschaltet und Ihre eigenen Zugangsdaten eingetragen haben.

  • Brevo für den Newsletter. Es geht die Adresse dorthin, die sich jemand selbst eingetragen hat, mit Double-Opt-in.
  • Stripe für die kostenpflichtige Marktwertermittlung. Die Zahlung läuft dort, nicht bei Ihnen.
  • OpenAI, OpenRouter oder DeepSeek für automatische Alternativtexte zu Objektbildern. Mit Ihrem eigenen Zugang, und nichts davon läuft von allein: Jeder Aufruf braucht einen Klick.

Für Ihre Datenschutzerklärung

Gehen Sie diese Liste einmal durch und notieren Sie, was bei Ihnen zutrifft:

  1. Welche Maklersoftware ist angebunden?
  2. Ist die Karte auf „Klick zum Laden” oder lädt sie sofort?
  3. Läuft das Lead-Tracking mit Meta?
  4. Welche Dienste stehen im Dienst-Manager des Banners?
  5. Läuft der Newsletter, und über welchen Anbieter?
  6. Gibt es die kostenpflichtige Marktwertermittlung?
  7. Läuft die Besucher-Statistik?

Die Antworten darauf sind der Kern des Abschnitts über Ihre Website.

Das ersetzt keine Rechtsberatung. Diese Anleitung sagt Ihnen, was das Plugin technisch tut. Wie das in Ihrer Datenschutzerklärung formuliert gehört, entscheidet Ihr Anwalt.

Nicht weitergekommen?

Schreiben Sie uns, woran es hängt. Wir antworten persönlich und ergänzen die Anleitung, wenn etwas fehlt.

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