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Newsletter-Anmeldungen mit sauberer Einwilligung

Eine Anmeldung zählt erst, wenn sie per Mail bestätigt wurde. Diese Anleitung zeigt, wie das Formular auf Ihre Seite kommt, was nach dem Absenden passiert und was bei Ihnen protokolliert wird. Was die Newsletter-Anbindung insgesamt leistet, steht auf der Funktionsseite.

Geprüft mit MG ImmoConnect 0.99.114 · Stand 19. September 2026

Ohne Bestätigung keine Anmeldung

Eine Newsletter-Anmeldung ohne Bestätigung per Mail gibt es hier nicht. Es gibt dafür keinen Schalter.

Der Grund ist einfach: Ohne diese Bestätigung kann jeder eine fremde Adresse eintragen, und Sie schreiben Menschen an, die davon nichts wissen. Das ist in Deutschland abmahnfähig, und die Abmahnung geht an Sie, nicht an uns.

Der Ablauf ist deshalb immer: anmelden, Mail bekommen, Link anklicken, erst dann in der Liste stehen.

1. Was nach dem Absenden passiert

Zuerst erscheint immer die Bestätigung „Fast geschafft” mit dem Hinweis, jetzt den Posteingang zu prüfen. Danach können Sie auf eine eigene Seite weiterleiten, auf eine WordPress-Seite oder eine freie Adresse.

Der Hinweis auf den Posteingang ist wichtiger, als er aussieht. Ohne ihn halten Interessenten die Anmeldung für abgeschlossen und bestätigen nie. Sie haben dann eine Anmeldung, die nie eine wird.

Wenn Sie weiterleiten, gehört dieser Hinweis auf die Zielseite. Die Zwischenmeldung ist dann nur eine kurze Überleitung.

2. Zwei Wege zur Anmeldung

  • Ein eigenes Anmeldeformular. Bricks-Element MG Newsletter oder Kurzbefehl [mgic-newsletter]. Passt in die Fußzeile oder auf eine eigene Seite.
  • Ein Häkchen in der Objektanfrage. Nicht vorausgewählt, und das ist Vorschrift. Wer ohnehin gerade anfragt, meldet sich leichter an als jemand, der nur vorbeiliest.
Eigenes Newsletter-Häkchen unter der Datenschutz-Einwilligung einer Objektanfrage

Das Newsletter-Häkchen unter der Objektanfrage. Nicht vorausgewählt, und das ist Vorschrift.

3. Der Nachweis

Das Plugin protokolliert jede Einwilligung lokal: Zeitpunkt, IP-Adresse und den Wortlaut, dem zugestimmt wurde.

Das tut es, weil die Versanddienste die IP in der Regel nicht festhalten. Wenn jemand später behauptet, sich nie angemeldet zu haben, wäre Ihr Nachweis sonst lückenhaft.

Nicht weitergekommen?

Schreiben Sie uns, woran es hängt. Wir antworten persönlich und ergänzen die Anleitung, wenn etwas fehlt.

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